Sie können uns mit diesem Formular Ihre Selbsteinschätzung für den Kirchenbeitrag 2025 zusenden.
Bitte beachten Sie die unten stehenden Hinweise.
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1. Selbsteinschätzung ausfüllen
Füllen Sie bitte die Selbsteinschätzung gewissenhaft aus, auch wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse im Vergleich zum letzten Jahr nicht geändert haben. Eheleute, die beide berufstätig und beide reformiert sind, können eine gemeinsame Selbsteinschätzung abgeben.
Berufstätige schätzen sich nach der Höhe ihres Einkommens ein. Der Richtsatz für den Kirchenbeitrag beträgt mindestens 1% des Jahresbruttoeinkommens. Wenn wegen Krankheit, Erwerbsbeschränkungen, Unterhaltsverpflichtungen o. Ä. nicht der volle Satz bezahlt werden kann, bitten wir um Mitteilung.
Rentner erklären ihren Kirchenbeitrag entsprechend ihren Möglichkeiten, wobei wir einen Richtwert von 0,5 bis 1% der Jahresrente erbitten.
Erwerbsgeminderte, Erwerbslose und in der Ausbildung Befindliche zahlen bitte nach ihren Möglichkeiten einen Kirchenbeitrag.
2. Formular absenden
Bitte lassen Sie uns diese Selbsteinschätzung zeitnah, spätestens aber bis Ende Januar 2025 zukommen.
3. Kirchenbeitrag bezahlen
Sie können den Kirchenbeitrag + Zeitungsbeitrag + Spende per Überweisung oder bar bezahlen. Bitte zahlen Sie Ihren Beitrag bis spätestens zum 1. Advent 2025. Bedenken Sie bitte dabei, dass das Jahr des Zahlungseinganges ausschlaggebend für die Spendenbescheinigung ist. Diese erhalten Sie Ende Januar 2026 für Ihre Steuererklärung 2025.
3a) Überweisung:
Bitte überweisen Sie Ihren Beitrag auf unser Konto
IBAN: DE15 8609 5604 0300 0579 69 BIC: GENODEF1LVB
Bei »Verwendungszweck« unterteilen Sie bitte den Gesamtbeitrag in Kirchenbeitrag, Zeitung und Spende, damit wir eine korrekte Buchung vornehmen können. Zum Beispiel: »Kirchenbeitrag xx Euro; Zeitung xx Euro; Spende xx Euro«.
3b) Bareinzahlungen:
Bareinzahlungen sind in der Kanzlei möglich. Unsere Öffnungszeiten:
Montag 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 17.00 Uhr
Allgemeine Hinweise
Bitte achten Sie darauf, dass Sie beim Einwohnermeldeamt mit »rg« (reformiert ohne Kirchen- steuereinzug) gemeldet sind. Kirchensteuern, die zusammen mit der Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen werden, erreichen nicht unsere Gemeinde, sondern werden in voller Höhe der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Sachsens gutgeschrieben.
Die bei uns geleisteten Kirchenbeiträge und Spenden können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.